
Todesfall
Was tun bei Todesfall
Ein Todesfall ist immer ein schwerer Schlag für die Familie und Freunde. Es gilt an vieles zu denken und zu organisieren.
Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit Sie nichts vergessen.

Zuhause
Todesfall Zuhause
einwohnergemeinde
Wenden Sie sich mit der ärztlichen Todesbescheinigung, sowie dem Familienbüchlein (wenn vorhanden) oder sonstigen Dokumenten an die Einwohnergemeinde.
Anmeldung zur Verurkundung
Weiterleitung der Anmeldung zur Verurkundung an das zuständige Zivilstandsamt des Zivilstandskreises durch die Einwohnergemeinde
bestattung
Zeitpunkt der Bestattung wird von der Einwohnergemeinde im gegenseitigen Einvernehmen mit den Angehörigen und bei kirchlichen Bestattungen mit dem Pfarrer/in festgelegt.

Altersheim/Spital
Todesfall im Altersheim oder im Spital
Anzeige
Das Altersheim oder das Spital erstattet die Anzeige beim zuständigen Zivilstandsamt des Zivilstandskreises.
bestattung
Für die Bestattung wenden Sie sich an die Einwohnergemeinde.
Zeitpunkt der Bestattung wird von der Einwohnergemeinde im gegenseitigen Einvernehmen mit den Angehörigen und bei kirchlichen Bestattungen mit dem Pfarrer/in festgelegt.

Ausserhalb des Kantons
Todesfall ausserhalb des Kantons
Todesfall melden
Mit der Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein müssen Sie den Todesfall zuerst auf dem Zivilstandsamt am Sterbeort melden.
Kontakt mit der Einwohnergemeinde
Anschliessend nehmen Sie mit der Einwohnergemeinde Kontakt auf.
Bestattung
Zeitpunkt der Bestattung wird von der Einwohnergemeinde im gegenseitigen Einvernehmen mit den Angehörigen und bei kirchlichen Bestattungen mit dem Pfarrer/in festgelegt.