Todesfall

Was tun bei Todesfall

Ein Todesfall ist immer ein schwerer Schlag für die Familie und Freunde. Es gilt an vieles zu denken und zu organisieren. 

Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit Sie nichts vergessen.

Bestattungen Kopp Todesfall

Zuhause

Todesfall Zuhause

einwohnergemeinde

Wenden Sie sich mit der ärztlichen Todesbescheinigung, sowie dem Familienbüchlein (wenn vorhanden) oder sonstigen Dokumenten an die Einwohnergemeinde.

Anmeldung zur Verurkundung

Weiterleitung der Anmeldung zur Verurkundung an das zuständige Zivilstandsamt des Zivilstandskreises durch die Einwohnergemeinde

bestattung

Zeitpunkt der Bestattung wird von der Einwohnergemeinde im gegenseitigen Einvernehmen mit den Angehörigen und bei kirchlichen Bestattungen mit dem Pfarrer/in festgelegt.

Bestattungen Kopp Todesfall

Altersheim/Spital

Todesfall im Altersheim oder im Spital

Anzeige

Das Altersheim oder das Spital erstattet die Anzeige beim zuständigen Zivilstandsamt des Zivilstandskreises.

bestattung

Für die Bestattung wenden Sie sich an die Einwohnergemeinde.

Zeitpunkt der Bestattung wird von der Einwohnergemeinde im gegenseitigen Einvernehmen mit den Angehörigen und bei kirchlichen Bestattungen mit dem Pfarrer/in festgelegt.

Bestattungen Kopp Todesfall

Ausserhalb des Kantons

Todesfall ausserhalb des Kantons

Todesfall melden

Mit der Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein müssen Sie den Todesfall zuerst auf dem Zivilstandsamt am Sterbeort melden.

Kontakt mit der Einwohnergemeinde

Anschliessend nehmen Sie mit der Einwohnergemeinde Kontakt auf.

Bestattung

Zeitpunkt der Bestattung wird von der Einwohnergemeinde im gegenseitigen Einvernehmen mit den Angehörigen und bei kirchlichen Bestattungen mit dem Pfarrer/in festgelegt.

Ihre Stütze in schwierigen Zeiten.

+41 61 425 66 00

André Kopp & Sven Strüby