Todesfall – Was ist jetzt zu tun?
Die wichtigsten Schritte im Überblick
Der Tod eines Menschen ist ein einschneidendes und
schmerzhaftes Ereignis. Neben der Trauer müssen Angehörige gleichzeitig
verschiedene organisatorische und amtliche Dinge regeln.
Sie müssen dabei nicht alles alleine bewältigen.
Bestattungen Kopp & Co. begleitet Sie in dieser
schwierigen Zeit persönlich und zuverlässig. Wir übernehmen die Organisation
der Bestattung, unterstützen Sie bei den notwendigen Formalitäten und stehen
Ihnen bei allen Fragen zur Seite.
Auf dieser Seite finden Sie einen ersten Überblick darüber, was
nach einem Todesfall zu tun ist und welche Schritte wichtig sind.
1. Was ist unmittelbar nach dem Tod zu tun?
Todesfall zu Hause
Ist eine Person zu Hause verstorben, muss zunächst eine
Ärztin oder ein Arzt beziehungsweise der medizinische Notfalldienst verständigt
werden.
Die Ärztin oder der Arzt stellt den Tod fest und stellt die ärztliche
Todesbescheinigung aus.
Anschliessend können Sie uns als Bestattungsunternehmen
kontaktieren. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und organisieren
die Überführung der verstorbenen Person.
Wichtig: Nehmen Sie sich Zeit. Sie müssen nicht
sofort alle weiteren Entscheidungen treffen.
Todesfall im Spital oder Alters- und Pflegeheim
Bei einem Todesfall in einem Spital, einer Klinik oder einem
Heim übernimmt die Institution in der Regel die ersten medizinischen und
administrativen Schritte.
Die Angehörigen erhalten die notwendigen Unterlagen und
können anschliessend das Bestattungsunternehmen ihrer Wahl beauftragen.
Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen für die weiteren
Schritte zur Verfügung.
2. Bestattungsunternehmen kontaktieren
Nach einem Todesfall können Sie sich an ein
Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl wenden.
Bestattungen Kopp & Co. begleitet Familien in
Binningen, Basel und der Region.
Wir kümmern uns unter anderem um:
- die Überführung der
verstorbenen Person - die hygienische
Versorgung und Vorbereitung - Sarg oder Urne
- die Anmeldung und
Organisation der Bestattung - die Koordination mit
Gemeinde und Friedhof - die Organisation der
Kremation - die Planung der
Trauerfeier - die Koordination mit
Pfarrpersonen oder freien Trauerrednerinnen und Trauerrednern - Blumenschmuck und
weitere persönliche Wünsche - Todesanzeigen und
Trauerdrucksachen - Überführungen innerhalb
der Schweiz - internationale
Überführungen und Rückführungen ins Ausland
Wir erklären Ihnen jeden Schritt und stimmen die
Organisation mit Ihren persönlichen Wünschen ab.
3. Todesfall bei der Gemeinde melden
Nach einem Todesfall muss dieser bei der zuständigen Behörde
gemeldet werden.
Welche Stelle zuständig ist und welche Fristen gelten, hängt
insbesondere vom Sterbeort und Wohnort der verstorbenen Person ab.
Beispiel Binningen
Bei einer in Binningen wohnhaften Person muss der Todesfall
dem Bestattungsbüro der Gemeindeverwaltung innerhalb von 48 Stunden
gemeldet werden. Für das Bestattungsgespräch werden unter anderem die ärztliche
Todesbescheinigung und – sofern vorhanden – das Familienbüchlein benötigt.
Beispiel Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt muss der Todesfall grundsätzlich innerhalb
von zwei Tagen beim Bestattungsbüro des Friedhofs am Hörnli gemeldet
werden. Die Stadt nennt als wichtige Unterlagen unter anderem die ärztliche
Todesbescheinigung und, sofern vorhanden, das Familienbüchlein beziehungsweise
den Familien- oder Partnerschaftsausweis.
Da die Abläufe von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein
können, unterstützen wir Sie bei der Klärung der zuständigen Stelle.
4. Welche Bestattungsart wird gewünscht?
Eine wichtige Entscheidung ist die Wahl der Bestattungsart.
Grundsätzlich kommen insbesondere folgende Möglichkeiten
infrage:
Erdbestattung
Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einem Friedhof
beigesetzt.
Feuerbestattung
Die verstorbene Person wird kremiert. Die Asche wird
anschliessend in einer Urne beigesetzt.
Je nach Gemeinde und Friedhof stehen unterschiedliche
Grabarten zur Verfügung.
Wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten bereits eine Bestattungsverfügung
oder Willenserklärung hinterlegt hat, sollte diese berücksichtigt werden.
5. Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden?
Die Trauerfeier ist ein persönlicher Moment des Abschieds.
Sie kann religiös oder konfessionsneutral gestaltet werden
und beispielsweise in einer Kirche, Friedhofskapelle oder einem anderen
geeigneten Raum stattfinden.
Gemeinsam mit Ihnen klären wir unter anderem:
- Wo soll die Trauerfeier
stattfinden? - Wer soll die Feier
gestalten? - Welche Musik soll
gespielt werden? - Soll eine Pfarrperson
oder eine freie Trauerrednerin bzw. ein freier Trauerredner sprechen? - Welche Blumen und
Dekorationen sind gewünscht? - Wer möchte eine
persönliche Ansprache halten? - Soll die verstorbene
Person aufgebahrt werden? - Soll die Trauerfeier im
engsten Familienkreis oder öffentlich stattfinden?
Es gibt keine allgemein richtige Form des Abschieds.
Wichtig ist, dass die Trauerfeier zur verstorbenen Person
und zu den Menschen passt, die zurückbleiben.
6. Was müssen Angehörige sonst noch erledigen?
Nach der Organisation der Bestattung kommen weitere
administrative Aufgaben hinzu.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Todesurkunden bestellen
- Arbeitgeber informieren
- Versicherungen
benachrichtigen - Krankenkasse informieren
- Banken und
Finanzinstitute kontaktieren - Mietverhältnis oder
Wohneigentum klären - Abonnemente kündigen
- AHV und Pensionskasse
informieren - laufende Verträge
überprüfen - Testament
beziehungsweise Erbvertrag berücksichtigen - Nachlass regeln
Nicht alle diese Aufgaben müssen unmittelbar nach dem
Todesfall erledigt werden.
Nehmen Sie sich die notwendige Zeit.
Die Bestattung selbst steht zunächst im Vordergrund. Viele
administrative Angelegenheiten können anschliessend Schritt für Schritt
geregelt werden.
7. Was tun bei einem Todesfall im Ausland?
Wenn eine in der Schweiz wohnhafte Person im Ausland
verstirbt, ist die Situation häufig besonders belastend.
Neben den üblichen Formalitäten müssen je nach Land
zusätzliche Dokumente, Bewilligungen und Transportpapiere organisiert werden.
Bestattungen Kopp & Co. übernimmt auch internationale
Überführungen und unterstützt Angehörige bei der Organisation der
Rückführung in die Schweiz oder in das gewünschte Heimatland.
Dabei kümmern wir uns – abhängig vom jeweiligen Fall – unter
anderem um die notwendigen Dokumente, Behördenkontakte und die Organisation des
Transportes.
8. Todesfall bei Unfall oder ungeklärter Todesursache
Bei einem Unfalltod, einem Suizid oder wenn die Todesursache
unklar ist, können Polizei und Rechtsmedizin eingeschaltet werden.
In solchen Fällen sollten Angehörige zunächst die
Anweisungen der zuständigen Behörden befolgen.
Im Kanton Basel-Stadt weist die offizielle Wegleitung darauf
hin, dass bei einem Verbrechen, Unfalltod oder Suizid die Polizei informiert
werden muss und diese das Institut für Rechtsmedizin beizieht.
Auch in einer solchen Situation können wir Sie begleiten und
übernehmen die weiteren organisatorischen Schritte, sobald dies durch die
zuständigen Behörden möglich ist.
9. Welche Dokumente werden benötigt?
Je nach Situation und Gemeinde können unterschiedliche
Unterlagen erforderlich sein.
Hilfreich sind insbesondere:
- ärztliche
Todesbescheinigung - Familienbüchlein
beziehungsweise Familienausweis - Pass oder
Identitätskarte - Ausländerausweis, falls
vorhanden - Bestattungsverfügung
oder Willenserklärung - Angaben zur gewünschten
Bestattungsart - Angaben zu einer
bestehenden Vorsorge - Versicherungsunterlagen,
soweit vorhanden
Fehlen einzelne Dokumente, bedeutet das nicht, dass Sie die
Organisation alleine bewältigen müssen.
Wir helfen Ihnen dabei, herauszufinden, welche Unterlagen
benötigt werden und wo diese erhältlich sind.
10. Was muss ich jetzt als Erstes tun?
Wenn Sie gerade einen Menschen verloren haben, können Sie
sich zunächst auf die wichtigsten Schritte konzentrieren:
1. Ärztin oder Arzt verständigen
Der Tod muss festgestellt und die ärztliche
Todesbescheinigung ausgestellt werden.
2. Bestattungsunternehmen kontaktieren
Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und
organisieren die Überführung.
3. Gemeinde beziehungsweise zuständige Behörde
informieren
Die jeweiligen Fristen und Zuständigkeiten hängen vom Wohn-
und Sterbeort ab.
4. Bestattungsart festlegen
Erd- oder Feuerbestattung und die gewünschte Form der
Beisetzung.
5. Trauerfeier besprechen
Gemeinsam planen wir einen persönlichen und würdevollen
Abschied.
6. Weitere Formalitäten Schritt für Schritt erledigen
Viele administrative Angelegenheiten können auch nach der
Bestattung geregelt werden.
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen
In den ersten Stunden und Tagen nach einem Todesfall ist
vieles ungewohnt. Gleichzeitig müssen Entscheidungen getroffen werden, obwohl
die eigene Trauer oft kaum Raum für organisatorische Fragen lässt.
Wir von Bestattungen Kopp & Co. sind für Sie da.
Wir begleiten Sie persönlich, ruhig und zuverlässig – von
der ersten Kontaktaufnahme bis zur Beisetzung und darüber hinaus.
Ob in Binningen, Basel, Allschwil, Bottmingen, Oberwil,
Therwil, Reinach, Muttenz, Münchenstein, Arlesheim oder der weiteren Region:
Wir kümmern uns um die notwendigen Schritte und stehen Ihnen beratend zur
Seite.
Wenn Sie einen Todesfall zu beklagen haben
Rufen Sie uns an.
Wir besprechen in Ruhe, was jetzt als Nächstes zu tun ist
und übernehmen die weiteren organisatorischen Schritte für Sie.
Bestattungen Kopp & Co.
Ihre Stütze in schwierigen Zeiten.