Todesfall Gemeinde Bottmingen
Todesfall und Bestattungen Gemeinde Bottmingen
Todesfall in einem Spital oder Heim
Der behandelnde Arzt bzw. Ärztin oder ein Notfallarzt bzw. Notfallärztin stellen die «ärztliche Todesbescheinigung» aus. Das Original der ärztlichen Todesbescheinigung muss durch das Spital oder Heim direkt an das Zivilstandsamt des Todesortes gesendet werden. Sollten Sie das Dokument trotzdem im Original erhalten, muss es zwingend zum Bestattungsgespräch mitgebracht werden. Falls Sie die originale Todesbescheinigung nicht bekommen, wird Ihnen das Spital oder Heim Kopien zur Verfügung stellen, die Sie bitte zum Gespräch mit dem Bestattungsbüro mitbringen.
Todesfall Zuhause
Sie kontaktieren die Hausarztpraxis oder den medizinischen Notfalldienst. Diese stellen die «ärztliche Todesbescheinigung» aus. Das Original der ärztlichen Todesbescheinigung muss zwingend beim Termin mit dem Bestattungsbüro mitgebracht oder vom Arzt direkt an das Zivilstandessamt weitergeleitet werden. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf zusätzliche Kopien der Bescheinigung aus. Falls Sie das Originaldokument haben sollten, bitten wir Sie, diese an das Zivilstandesamt zu senden, damit der Todesfall beurkundet und registriert werden kann.
Anzeige des Todes
Der Tod einer in Bottmingen wohnhaften Person muss dem Bestattungsbüro der Gemeindeverwaltung Bottmingen innert 48 Stunden gemeldet werden.
Zur Anzeige des Todes sind verpflichtet:
- der Ehegatte und/oder die Kinder
- die dem/der Verstorbenen nächstverwandte Person
- jede Person, die beim Tod zugegen war oder die Leiche gefunden hat
- andere Personen nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen oder mit Vollmacht der verstorbenen Person
Bestattungsgespräch/Anordnung zur Bestattung
Für die Anmeldung eines Todesfalls und dem Bestattungsgespräch muss vorgängig ein Termin mit dem Bestattungsbüro vereinbart werden. Sie finden unten die Kontaktinformationen.
Folgende Dokumente müssen zum Bestattungsgespräch mitgebracht werden:
- ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Ausweise der verstorbenen Person können zur Annullierung mitgebracht werden
Die zur Anmeldung des Todes Verpflichteten geben – im Einverständnis mit den weiteren Angehörigen – verbindliche Erklärungen über die Art der Bestattung ab. Sollte eine Willenserklärung der verstorbenen Person vorliegen, würde diese beim Bestattungsgespräch angesprochen werden.
Folgende Fragen stellen sich während eines Bestattungsgesprächs:
- Gibt es eine Erd- oder Feuerbestattung (Kremation)?
- Soll die verstorbene Person auf dem Friedhof Bottmingen beigesetzt werden? Welche Grabart ist gewünscht?
- Gibt es eine Beisetzung auf einem anderen Friedhof, eine Flussbestattung oder nochmals etwas Anderes?
- Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden? Gibt es eine Abdankung am Grab oder in der Kirche?
- Soll der Todesfall amtlich publiziert werden?
- Wer von den Angehörigen gilt als Rechnungs- und Korrespondenzadresse?