Exhumierung

Es gibt Umstände, bei denen der Leichnam einer verstorbenen Person nach der bereits durchgeführten Beerdigung aus dem bestehenden Grab geholt wird. Diese Maßnahme wird auch als Exhumierung bezeichnet. Es gibt zahlreiche Gründe, die eine Exhumierung rechtfertigen. Dabei wird in planmäßige und außerplanmäßige Exhumierungen unterschieden. Zudem unterliegt die Exhumierung bestimmten Regelungen, sodass im Einzelfall entschieden wird, ob diese durchgeführt werden kann. Einzelheiten können unter anderem der jeweiligen Friedhof Reglemente entnommen werden.

Sollte die Ruhezeit des Verstorbenen in der gewählten Grabstelle vollendet sein, kann eine planmäßige Exhumierung von der Gemeinde (Friedhofsverwaltung) durchgeführt werden. Das geschieht meist, um freie Grabstellen zu schaffen. Dabei werden die übriggebliebenen Gebeine wieder in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt oder nach der Exhumierung kremiert.

Die häufigsten Gründe für eine außerplanmäßige Exhumierung gehen auf Wünsche der Familie des Verstorbenen zurück. So kann etwa der Wunsch der Familie bestehen, den Verstorbenen in einem bereits vorhandenen Familiengrab beizusetzen. In einigen Fällen wird auch eine Exhumierung gestattet, wenn die engsten Familienangehörigen in eine entfernte Stadt umziehen sollten und somit eine ständige Pflege der Grabstätte unzumutbar ist.